Gesetze und Fristen für Unternehmen
Alle Regelwerke zu Klima und Lieferkette mit Schwellenwerten, Zuständigkeit und nächsten Terminen. Stand Oktober 2026.
| Regelwerk | Wen es betrifft | Nächste Frist | Zuständig | Ratgeber |
|---|---|---|---|---|
| Lieferkettengesetz (LkSG) | ab 1.000 Beschäftigte im Inland | laufend, Berichtspflicht gestrichen | BAFA | LkSG 2026 |
| CBAM | Importeure ab 50 t CBAM-Waren je Jahr | 01.02.2027 Zertifikatskauf, 31.08.2027 Erklärung | DEHSt, EU-Kommission | CBAM-Leitfaden |
| CSRD / ESRS | ab 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz | Geschäftsjahr 2027 mit neuen ESRS | Wirtschaftsprüfer, BaFin bei Kapitalmarkt | CSRD-Überblick |
| CSDDD | ab 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. € Umsatz | Juli 2029 | nationale Behörde, voraussichtlich BAFA | CSDDD |
| EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) | Händler und Importeure von Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Rind, Palmöl, Kautschuk | 30.12.2026 große, 30.06.2027 kleine Unternehmen | BLE | folgt |
| Greenwashing-Verbot (RL 2024/825) | alle Unternehmen mit Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern | seit 27.09.2026 | Wettbewerbsrecht, Abmahnungen | CO2-Zertifikate |
| EU-ETS 1 | Anlagen ab 20 MW, Luft- und Seeverkehr | jährlich 30.09. Abgabe | DEHSt | folgt |
| EU-ETS 2 / BEHG | Inverkehrbringer von Brennstoffen | Start ETS 2 im Jahr 2028 | DEHSt | folgt |
| Energieeffizienzgesetz (EnEfG) | Unternehmen ab 7,5 GWh Jahresverbrauch | Energie- oder Umweltmanagementsystem, Umsetzungspläne | BAFA, BfEE | folgt |
Wie die Regelwerke zusammenhängen
Die Gesetze kommen aus unterschiedlichen Politikfeldern, verlangen aber dieselben Grunddaten. Das Lieferkettengesetz braucht eine strukturierte Lieferantenbasis mit Risikoeinstufung. CBAM braucht je Lieferant und Anlage die grauen Emissionen der Waren. CSRD braucht die Unternehmensbilanz nach Scope 1, 2 und 3, deren größter Teil aus denselben Lieferanten stammt. Das Greenwashing-Verbot verlangt, dass jede Klimaaussage auf einer dieser Bilanzen beruht.
Unternehmen, die Lieferanten, Energie und Emissionen in einem System führen, beantworten alle Anforderungen aus einer Quelle. Wie du das aufbaust, steht im Beitrag Lieferkettensoftware auswählen.
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Zuständige Behörden
- BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Lieferkettengesetz, Energieförderung, Energieeffizienzgesetz. Mehr im Beitrag BAFA und Lieferkettengesetz.
- DEHSt, Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: CBAM-Zulassung und -Register, EU-ETS, nationaler Emissionshandel.
- BLE, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Entwaldungsverordnung.
- EU-Kommission: CBAM-Register, Standardwerte, delegierte Rechtsakte.
- Wirtschaftsprüfer: Prüfung der CSRD-Berichte.
Häufige Fragen
Welches Gesetz betrifft mein Unternehmen zuerst?
Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff oder Strom: CBAM. Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten: Lieferkettengesetz. Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz: zusätzlich CSRD. Alle anderen sind über Kundenanfragen betroffen.
Was ist der EU-ETS 2?
Der zweite europäische Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden und Straßenverkehr. Er startet 2028 und löst in Deutschland das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz ab. Betroffen sind Inverkehrbringer von Brennstoffen, die Kosten werden an Verbraucher weitergegeben.