Überblick

Gesetze und Fristen für Unternehmen

Alle Regelwerke zu Klima und Lieferkette mit Schwellenwerten, Zuständigkeit und nächsten Terminen. Stand Oktober 2026.

RegelwerkWen es betrifftNächste FristZuständigRatgeber
Lieferkettengesetz (LkSG)ab 1.000 Beschäftigte im Inlandlaufend, Berichtspflicht gestrichenBAFALkSG 2026
CBAMImporteure ab 50 t CBAM-Waren je Jahr01.02.2027 Zertifikatskauf, 31.08.2027 ErklärungDEHSt, EU-KommissionCBAM-Leitfaden
CSRD / ESRSab 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € UmsatzGeschäftsjahr 2027 mit neuen ESRSWirtschaftsprüfer, BaFin bei KapitalmarktCSRD-Überblick
CSDDDab 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. € UmsatzJuli 2029nationale Behörde, voraussichtlich BAFACSDDD
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)Händler und Importeure von Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Rind, Palmöl, Kautschuk30.12.2026 große, 30.06.2027 kleine UnternehmenBLEfolgt
Greenwashing-Verbot (RL 2024/825)alle Unternehmen mit Umweltaussagen gegenüber Verbrauchernseit 27.09.2026Wettbewerbsrecht, AbmahnungenCO2-Zertifikate
EU-ETS 1Anlagen ab 20 MW, Luft- und Seeverkehrjährlich 30.09. AbgabeDEHStfolgt
EU-ETS 2 / BEHGInverkehrbringer von BrennstoffenStart ETS 2 im Jahr 2028DEHStfolgt
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)Unternehmen ab 7,5 GWh JahresverbrauchEnergie- oder Umweltmanagementsystem, UmsetzungspläneBAFA, BfEEfolgt

Wie die Regelwerke zusammenhängen

Die Gesetze kommen aus unterschiedlichen Politikfeldern, verlangen aber dieselben Grunddaten. Das Lieferkettengesetz braucht eine strukturierte Lieferantenbasis mit Risikoeinstufung. CBAM braucht je Lieferant und Anlage die grauen Emissionen der Waren. CSRD braucht die Unternehmensbilanz nach Scope 1, 2 und 3, deren größter Teil aus denselben Lieferanten stammt. Das Greenwashing-Verbot verlangt, dass jede Klimaaussage auf einer dieser Bilanzen beruht.

Unternehmen, die Lieferanten, Energie und Emissionen in einem System führen, beantworten alle Anforderungen aus einer Quelle. Wie du das aufbaust, steht im Beitrag Lieferkettensoftware auswählen.

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Zuständige Behörden

  • BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Lieferkettengesetz, Energieförderung, Energieeffizienzgesetz. Mehr im Beitrag BAFA und Lieferkettengesetz.
  • DEHSt, Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: CBAM-Zulassung und -Register, EU-ETS, nationaler Emissionshandel.
  • BLE, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Entwaldungsverordnung.
  • EU-Kommission: CBAM-Register, Standardwerte, delegierte Rechtsakte.
  • Wirtschaftsprüfer: Prüfung der CSRD-Berichte.

Häufige Fragen

Welches Gesetz betrifft mein Unternehmen zuerst?

Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff oder Strom: CBAM. Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten: Lieferkettengesetz. Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz: zusätzlich CSRD. Alle anderen sind über Kundenanfragen betroffen.

Was ist der EU-ETS 2?

Der zweite europäische Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden und Straßenverkehr. Er startet 2028 und löst in Deutschland das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz ab. Betroffen sind Inverkehrbringer von Brennstoffen, die Kosten werden an Verbraucher weitergegeben.