Lieferkettengesetz

CSDDD: Die EU-Lieferkettenrichtlinie nach dem Omnibus-Paket

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ersetzt mittelfristig das deutsche Lieferkettengesetz. Nach dem Omnibus-I-Paket trifft sie nur noch sehr große Unternehmen. Was bleibt und wann es gilt.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, ist die europäische Antwort auf nationale Lieferkettengesetze wie das deutsche LkSG oder das französische Loi de Vigilance. Sie trat im Juli 2024 in Kraft und wurde durch das Omnibus-I-Paket 2026 erheblich verkleinert. Dieser Beitrag beschreibt den aktuellen Stand.

Anwendungsbereich nach Omnibus I

Die Richtlinie gilt für:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz
  • Drittstaatenunternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz in der EU

Die ursprüngliche Fassung hatte Schwellen von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro vorgesehen. Durch die Anhebung fallen die meisten Mittelständler und auch viele Großunternehmen heraus. Das deutsche LkSG mit seiner Schwelle von 1.000 Beschäftigten bleibt damit vorerst das strengere Gesetz.

Zeitplan

DatumSchritt
Juli 2024Richtlinie in Kraft
April 2025Stop-the-Clock: Fristen um ein Jahr verschoben
Dezember 2025Einigung im Trilog, Beschluss des EU-Parlaments
Februar 2026Annahme durch den Rat
bis 2028Umsetzung in nationales Recht
Juli 2029Anwendung auf die verpflichteten Unternehmen

Pflichten

Die Sorgfaltspflichten der CSDDD ähneln dem deutschen LkSG, gehen aber in einigen Punkten weiter:

  1. Due-Diligence-Policy verankern und in die Unternehmensführung integrieren.
  2. Risiken ermitteln, allerdings nur noch bei direkten Geschäftspartnern. Indirekte Partner werden geprüft, wenn plausible Hinweise vorliegen.
  3. Negative Auswirkungen vermeiden, mindern und beenden, inklusive vertraglicher Zusicherungen und Unterstützung kleiner Zulieferer.
  4. Beschwerdeverfahren einrichten.
  5. Wirksamkeit überprüfen, mindestens alle fünf Jahre statt wie ursprünglich jährlich.
  6. Klimaübergangsplan verabschieden, der mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist.

Die Pflicht, den Klimaplan tatsächlich umzusetzen, wurde gestrichen. Ebenso entfiel die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung. Bußgelder bleiben möglich, die Obergrenze liegt bei fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Neu gegenüber dem LkSG: Der Klimaübergangsplan verknüpft Lieferkettensorgfalt und CO2-Bilanz. Wer die CSDDD erfüllen will, braucht eine prüfbare Treibhausgasbilanz nach Scope 1, 2 und 3.

Unterschiede zum deutschen LkSG

MerkmalLkSGCSDDD
Schwelle1.000 Beschäftigte im Inland5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz
Reichweiteeigener Bereich, unmittelbare Zulieferer, mittelbare anlassbezogendirekte Geschäftspartner, indirekte bei Hinweisen
Klimaplannicht vorgesehenPflicht
BerichtspflichtgestrichenBerichterstattung über CSRD
AufsichtBAFAnationale Behörde, in Deutschland voraussichtlich BAFA
Anwendungseit 2023ab Juli 2029

Umsetzung in Deutschland

Die Bundesregierung hat angekündigt, das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung abzulösen. Es soll die CSDDD eins zu eins umsetzen, ohne nationale Verschärfungen. Bis zum Inkrafttreten gilt das LkSG mit den 2025 beschlossenen Erleichterungen weiter. Welche Pflichten das sind, steht im Beitrag Lieferkettengesetz 2026.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für Unternehmen über den Schwellen beginnt die Vorbereitung jetzt, weil der Klimaübergangsplan eine belastbare CO2-Bilanz voraussetzt und Scope-3-Daten aus der Lieferkette Jahre brauchen, bis sie verlässlich sind. Für Zulieferer gilt: Die großen Kunden werden Emissionsdaten und Menschenrechtsnachweise verlangen. Eine strukturierte Datenbasis nach dem GHG Protocol ist die beste Vorbereitung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die CSDDD?

Nach dem Omnibus-I-Paket gilt die Richtlinie ab Juli 2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz. Die nationale Umsetzung muss vorher erfolgen.

Ersetzt die CSDDD das deutsche Lieferkettengesetz?

Ja, mittelfristig. Deutschland plant ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung als Umsetzung. Bis dahin gilt das LkSG mit der Schwelle von 1.000 Beschäftigten weiter.

Verlangt die CSDDD einen Klimaplan?

Die Pflicht, einen Klimaübergangsplan zu verabschieden, bleibt bestehen. Gestrichen wurde die Pflicht, ihn auch umzusetzen. Der Plan muss mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sein.

Gibt es eine zivilrechtliche Haftung?

Die EU-weit einheitliche Haftungsregel wurde gestrichen. Es gilt das jeweilige nationale Haftungsrecht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte wurden zum angegebenen Stand recherchiert und werden regelmäßig geprüft.