CSRD-Berichtspflicht 2026: Wer berichten muss und was gefordert wird
Die EU hat die CSRD Ende 2025 deutlich verkleinert. Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz müssen berichten. Die CO2-Bilanz bleibt Pflichtbestandteil.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, sollte ursprünglich rund 15.000 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Nach der Stop-the-Clock-Richtlinie von 2025 und dem Omnibus-I-Paket, das das EU-Parlament am 16. Dezember 2025 beschlossen hat, bleiben in Deutschland nach Schätzung der Bundesregierung noch rund 3.900 Unternehmen übrig. Dieser Beitrag erklärt den Stand im Oktober 2026.
Schwellenwerte nach Omnibus I
Berichtspflichtig sind Unternehmen, die beide Kriterien erfüllen:
- mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und
- mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz
Die frühere Regel, nach der zwei von drei Größenkriterien ausreichten, gilt nicht mehr. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sind vollständig aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Für Konzerne aus Drittstaaten gelten eigene Umsatzgrenzen, die sich auf den in der EU erzielten Umsatz und die EU-Tochtergesellschaften beziehen.
Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichtet haben, also große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, bleiben berichtspflichtig, sofern sie die neuen Schwellen erreichen.
Zeitplan
| Geschäftsjahr | Wer berichtet | Standard |
|---|---|---|
| 2024 und 2025 | bisherige Welle 1, große kapitalmarktorientierte Unternehmen über den neuen Schwellen | ESRS, bisherige Fassung |
| 2026 | Welle 1 weiterhin | ESRS, bisherige Fassung mit Erleichterungen |
| ab 2027 | alle Unternehmen über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro | überarbeitete, vereinfachte ESRS |
Die überarbeiteten ESRS reduzieren die Zahl der Datenpunkte deutlich. Sektorspezifische Standards entfallen vollständig. Die Angaben zum Klimawandel in ESRS E1 bleiben jedoch Kernbestandteil.
Was ESRS E1 zur CO2-Bilanz verlangt
Der Klimastandard ESRS E1 ist für fast jedes Unternehmen wesentlich. Er verlangt unter anderem:
- Treibhausgasemissionen nach Scope 1, Scope 2 (standortbasiert und marktbasiert) und Scope 3 in Tonnen CO2-Äquivalent.
- Emissionsintensität bezogen auf den Nettoumsatz.
- Reduktionsziele mit Basisjahr, Zieljahr und Zwischenzielen, idealerweise im Einklang mit dem 1,5-Grad-Pfad.
- Übergangsplan für die Dekarbonisierung, verknüpft mit der Unternehmensstrategie.
- Energieverbrauch und Energiemix, inklusive Anteil erneuerbarer Energien.
- CO2-Preise, die intern oder durch den Emissionshandel anfallen.
Die Berechnung folgt dem GHG Protocol. Die Methodik muss dokumentiert sein, weil die Angaben durch den Abschlussprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft werden. Eine CO2-Bilanz aus einer Excel-Tabelle ohne nachvollziehbare Emissionsfaktoren hält dieser Prüfung selten stand.
Was Zulieferer liefern müssen
Auch wer selbst nicht berichtspflichtig ist, wird von der CSRD erreicht. Berichtspflichtige Kunden fordern von ihren Lieferanten:
- Unternehmens-CO2-Bilanz nach Scope 1 und 2, zunehmend auch Scope 3
- produktbezogene Emissionen je Liefereinheit, zum Beispiel kg CO2 je Stück oder je Tonne
- Reduktionsziele und Maßnahmenpläne
- Angaben zu Energie, Wasser, Abfall und Menschenrechten über Plattformen wie EcoVadis oder IntegrityNext
Ein Zulieferer, der diese Daten standardisiert liefern kann, erleichtert dem Kunden die Prüfung und wird bevorzugt. Welche Nachweise Kunden akzeptieren, steht im Beitrag CO2-Zertifikate für Unternehmen.
Freiwillige Berichterstattung für den Mittelstand
Für Unternehmen unter den Schwellen hat die EU-Kommission den freiwilligen Standard VSME veröffentlicht. Er umfasst ein Basismodul mit wenigen Kennzahlen, darunter Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen nach Scope 1 und 2, sowie ein umfassendes Modul. Große Kunden sollen nach dem Omnibus-Paket von ihren Zulieferern nicht mehr Daten verlangen dürfen, als der VSME vorsieht. Diese Begrenzung gibt Mittelständlern einen klaren Rahmen, welche Daten sie bereithalten sollten.
Vorgehen in fünf Schritten
- Prüfen, ob die Schwellen erreicht werden, auf Konzernebene und auf Ebene der Tochtergesellschaften.
- Wesentlichkeitsanalyse durchführen und dabei dokumentieren, warum Klimawandel wesentlich ist.
- CO2-Bilanz nach GHG Protocol aufbauen, mit nachvollziehbaren Emissionsfaktoren und Datenquellen.
- Reduktionsziele und Übergangsplan mit der Geschäftsführung festlegen.
- Prüfungsfähigkeit sicherstellen: Datenherkunft, Berechnungsweg und Verantwortlichkeiten müssen für den Prüfer nachvollziehbar sein.
Die Grundlagen der Bilanzierung erklärt der Beitrag CO2-Bilanz erstellen nach Scope 1, 2 und 3.
Häufige Fragen
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet große Unternehmen, im Lagebericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten.
Wer ist nach dem Omnibus-Paket berichtspflichtig?
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen zusammen erfüllt sein. Rund 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen damit heraus.
Muss die CO2-Bilanz im CSRD-Bericht stehen?
Ja. Der Standard ESRS E1 Klimawandel verlangt die Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3, Reduktionsziele und einen Übergangsplan. Diese Angaben müssen extern geprüft werden.
Was bedeutet die CSRD für Zulieferer?
Berichtspflichtige Unternehmen brauchen Scope-3-Daten aus der Lieferkette. Zulieferer müssen deshalb Emissionsdaten zu ihren Produkten liefern, auch wenn sie selbst nicht berichtspflichtig sind.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte wurden zum angegebenen Stand recherchiert und werden regelmäßig geprüft.