CBAM ab 2026: Was Importeure jetzt tun müssen
Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Definitivphase des CO2-Grenzausgleichs. Wer Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff oder Strom importiert, braucht eine Zulassung, verifizierte Emissionsdaten und ab 2027 Zertifikate.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist seit dem 1. Januar 2026 scharf geschaltet. Die Übergangsphase mit reinen Berichtspflichten ist vorbei. Seitdem gilt: Ohne Zulassung keine Einfuhr über der Schwelle, und für jede Tonne grauer Emissionen wird ein Zertifikat fällig. Dieser Leitfaden fasst die Pflichten, Fristen und Berechnungsregeln zusammen.
Wen CBAM betrifft
CBAM betrifft jedes Unternehmen, das Waren aus Anhang I der CBAM-Verordnung aus Drittstaaten in die EU einführt. Die Warengruppen:
- Eisen und Stahl, inklusive vieler Stahlprodukte wie Schrauben, Rohre, Bleche, Konstruktionen
- Aluminium und Aluminiumprodukte
- Zement und Zementklinker
- Düngemittel, inklusive Ammoniak, Salpetersäure, Harnstoff
- Wasserstoff
- Strom
Entscheidend ist die Zolltarifnummer, nicht die Branche. Ein Maschinenbauer, der Stahlteile aus der Türkei bezieht, ist genauso betroffen wie ein Stahlhändler. Importe aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind ausgenommen.
Die 50-Tonnen-Schwelle
Mit der Vereinfachung der Verordnung im Jahr 2025 wurde eine Bagatellgrenze eingeführt. Importeure, die pro Kalenderjahr weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren einführen, sind von allen Pflichten befreit. Nach Angaben der DEHSt fallen damit rund 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen heraus, während über 99 Prozent der Emissionen weiter erfasst werden.
Die Schwelle bezieht sich auf die Nettomasse aller CBAM-Waren zusammen, nicht je Warengruppe. Wer sie überschreitet, braucht vor dem Überschreiten die Zulassung. Wer sie ohne Zulassung überschreitet, riskiert Sanktionen und die Nachzahlung des CO2-Preises mit Zuschlag.
Zugelassener CBAM-Anmelder werden
Die Zulassung wird über das CBAM-Register bei der Deutschen Emissionshandelsstelle beantragt. Das ist seit dem 31. März 2025 möglich. Voraussetzungen sind unter anderem eine EORI-Nummer, eine Niederlassung in der EU, keine schweren Zoll- oder Steuerverstöße in den letzten fünf Jahren und der Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit.
Die Bearbeitung dauert mehrere Monate. Ein Antrag im Herbst 2026 ist deshalb für Importe im ersten Quartal 2027 knapp. Ein indirekter Zollvertreter kann die Rolle des Anmelders übernehmen, muss dann aber selbst zugelassen sein.
Graue Emissionen berechnen
Graue Emissionen sind die Treibhausgase, die bei der Herstellung der importierten Ware entstanden sind. Für die meisten Waren zählen nur direkte Emissionen aus dem Produktionsprozess. Bei Düngemitteln, Wasserstoff und Strom kommen indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch hinzu.
| Datenquelle | Wann zulässig | Folge |
|---|---|---|
| Tatsächliche Werte vom Hersteller | immer, wenn verifiziert vorliegend | niedrigster Zertifikatsbedarf bei effizienten Anlagen |
| Standardwerte der EU-Kommission | wenn keine tatsächlichen Werte vorliegen | mit Aufschlag, meist teurer |
| Eigene Schätzungen | nicht mehr zulässig | keine |
Die tatsächlichen Werte müssen von einem akkreditierten Prüfer verifiziert sein. Hersteller außerhalb der EU können ihre Anlagen im CBAM-Register registrieren und die Werte dort hinterlegen. Importeure sollten ihre Lieferanten jetzt auffordern, diesen Weg zu gehen. Ohne verifizierte Werte bleiben nur die Standardwerte.
Fristen 2026 und 2027
| Termin | Pflicht |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Start der Definitivphase, Zulassungspflicht ab 50 Tonnen |
| laufend 2026 | Importe mit Emissionsdaten erfassen, Lieferanten zur Verifizierung bewegen |
| 1. Februar 2027 | Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt |
| 31. August 2027 | Abgabe der CBAM-Erklärung für das Jahr 2026 |
| 30. September 2027 | Abgabe der Zertifikate für die Emissionen 2026 |
| ab 2027 quartalsweise | Mindestbestand an Zertifikaten von 50 Prozent der bis dahin importierten Emissionen |
Der Preis eines Zertifikats orientiert sich am Preis der Zertifikate im EU-Emissionshandel. Ein im Herkunftsland bereits gezahlter CO2-Preis kann angerechnet werden, sofern er nachgewiesen wird.
Kosten abschätzen
Ein Beispiel: Ein Händler importiert 2026 insgesamt 1.200 Tonnen Walzstahl aus einem Land ohne CO2-Preis. Bei einem Standardwert von rund 2 Tonnen CO2 je Tonne Stahl ergeben sich 2.400 Tonnen graue Emissionen. Bei einem Zertifikatspreis von 70 Euro sind das 168.000 Euro. Liegen verifizierte Werte des Herstellers bei 1,4 Tonnen CO2 je Tonne, sinken die Kosten auf rund 117.600 Euro. Die Verifizierung beim Lieferanten zahlt sich also schnell aus.
Die Zahlen sind gerundete Rechenbeispiele. Die tatsächlichen Standardwerte und der Preis ändern sich laufend.
CBAM-Bericht mit Software erstellen
Die CBAM-Erklärung verlangt je Warenposition Zolltarifnummer, Menge, Herkunftsland, Anlage, Emissionswert, Datenquelle und gezahlte CO2-Preise. Bei mehreren hundert Positionen im Jahr ist das in Excel fehleranfällig. Spezialisierte Software übernimmt Zollimport, Berechnung und die Ausgabe im Format des CBAM-Registers. Der im Beitrag Software für CO2-Bilanz und CBAM vorgestellte CO2 Manager bietet ein eigenes CBAM-Modul ab 29 Euro im Monat.
Wie du die Emissionen des gesamten Unternehmens erfasst, steht im Beitrag CO2-Bilanz erstellen.
Häufige Fragen
Was ist CBAM?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Importeure bestimmter emissionsintensiver Waren in die EU zahlen für die bei der Herstellung entstandenen Emissionen einen CO2-Preis, der sich am EU-Emissionshandel orientiert.
Welche Waren fallen unter CBAM?
Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte wie Schrauben, Rohre oder Aluminiumprofile. Maßgeblich ist die Zolltarifnummer in Anhang I der CBAM-Verordnung.
Gilt CBAM auch für kleine Importeure?
Seit 2026 gilt eine Schwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Kalenderjahr. Wer darunter bleibt, ist von Zulassung, Erklärung und Zertifikaten befreit. Strom und Wasserstoff sind von der Schwelle ausgenommen.
Wann müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden?
Der Verkauf startet am 1. Februar 2027. Die Zertifikate für die Importe des Jahres 2026 werden 2027 erworben und bis zum 30. September 2027 abgegeben. Ab 2027 muss zum Quartalsende jeweils ein Mindestbestand gehalten werden.
Wer ist in Deutschland für CBAM zuständig?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Dort wird die Zulassung als CBAM-Anmelder über das CBAM-Register beantragt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte wurden zum angegebenen Stand recherchiert und werden regelmäßig geprüft.