Lieferkettengesetz 2026: Welche Pflichten bleiben, was wegfällt
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt weiter, wurde aber entschärft. Hier steht, welche Pflichten 2026 wirklich bestehen, wen sie treffen und wie du sie nachweist.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, war 2023 das erste deutsche Gesetz, das Unternehmen zu einer Prüfung ihrer Lieferkette verpflichtet hat. Seitdem wurde viel diskutiert, verschoben und gestrichen. Dieser Beitrag ordnet den Stand im Oktober 2026 ein und zeigt, welche Pflichten konkret bestehen.
Wer vom Lieferkettengesetz betroffen ist
Das LkSG gilt für Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Zweigniederlassung in Deutschland, die in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigte im Inland haben. Diese Schwelle gilt seit dem 1. Januar 2024. Im ersten Jahr 2023 lag sie noch bei 3.000 Beschäftigten.
Konzerne zählen die Beschäftigten aller inländischen Konzerngesellschaften zusammen. Leiharbeitskräfte werden nach sechs Monaten Einsatzdauer mitgerechnet.
Mittelbar betroffen sind deutlich mehr Unternehmen. Wer als Zulieferer für ein verpflichtetes Unternehmen arbeitet, bekommt Fragebögen, Verhaltenskodizes und Vertragsklauseln vorgelegt. Diese Anforderungen werden entlang der Kette weitergereicht. Ein Mittelständler mit 150 Beschäftigten kann deshalb genauso Nachweise liefern müssen wie ein Konzern.
Diese Sorgfaltspflichten gelten weiter
Der Kern des Gesetzes ist unverändert. Verpflichtete Unternehmen müssen folgende Pflichten erfüllen und dokumentieren:
- Risikomanagement einrichten und eine zuständige Person benennen, meist einen Menschenrechtsbeauftragten.
- Risikoanalyse mindestens einmal im Jahr und anlassbezogen durchführen, zunächst für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer.
- Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie verabschieden und veröffentlichen.
- Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern verankern, etwa durch Schulungen und vertragliche Zusicherungen.
- Abhilfemaßnahmen ergreifen, sobald eine Verletzung festgestellt wird.
- Beschwerdeverfahren einrichten, das auch Beschäftigten von Zulieferern offensteht.
- Dokumentation aller Maßnahmen fortlaufend führen und sieben Jahre aufbewahren.
Mittelbare Zulieferer, also die Lieferanten der Lieferanten, müssen nur anlassbezogen geprüft werden. Das ist der Fall, wenn substantiierte Kenntnis über eine mögliche Verletzung vorliegt.
Was 2025 und 2026 entfallen ist
Die Bundesregierung hat das Gesetz in zwei Punkten entschärft:
- Berichtspflicht gestrichen. Die jährlichen Berichte nach den Paragrafen 10 und 12 LkSG werden nicht mehr eingereicht. Das BAFA hat die Berichtsmaske im November 2025 deaktiviert und prüft keine Berichte mehr. Der Gesetzentwurf sieht die rückwirkende Abschaffung ab dem 1. Januar 2023 vor.
- Bußgelder begrenzt. Sanktionen gibt es nur noch bei besonders gravierenden Verstößen gegen Menschenrechte. Die bloße Unvollständigkeit einer Risikoanalyse führt nicht mehr automatisch zu einem Bußgeld.
Der Übergang zur CSDDD
Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ersetzt das LkSG mittelfristig. Durch das Omnibus-I-Paket der EU wurde sie 2026 stark verkleinert. Sie gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Anwendung beginnt im Juli 2029.
Deutschland plant ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung als Umsetzung. Die Aufsicht soll beim BAFA bleiben. Bis dahin gilt das LkSG mit seiner Schwelle von 1.000 Beschäftigten weiter. Mehr dazu im Beitrag zur CSDDD.
Lieferkettengesetz und CO2: Wo die Themen zusammenlaufen
Das LkSG selbst verlangt keine Klimadaten. Trotzdem landen Fragen nach dem CO2-Fußabdruck in fast jedem Lieferantenfragebogen. Der Grund: Die großen Kunden brauchen die Daten für ihre eigene Berichterstattung.
| Regelwerk | Was vom Zulieferer verlangt wird | Betroffene Zulieferer |
|---|---|---|
| LkSG | Verhaltenskodex, Selbstauskunft Menschenrechte, Umweltstandards | alle Zulieferer großer Unternehmen |
| CSRD | Scope-3-Emissionen, oft produktbezogen | Zulieferer berichtspflichtiger Konzerne |
| CBAM | Graue Emissionen je Produkt, Verifizierung | Hersteller von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger außerhalb der EU |
| Kundenanforderungen | CO2-Bilanz nach GHG Protocol, Reduktionsziele | praktisch alle Zulieferer der Industrie |
Wer diese Anfragen mit belastbaren Zahlen beantwortet, bleibt gelistet. Wer schätzt oder gar nicht antwortet, wird bei der nächsten Vergabe nachrangig bewertet. Eine strukturierte CO2-Bilanz nach Scope 1, 2 und 3 ist deshalb auch für nicht verpflichtete Unternehmen sinnvoll.
Checkliste: LkSG-Nachweis 2026 in fünf Schritten
- Prüfen, ob das Unternehmen die Schwelle von 1.000 Beschäftigten erreicht oder ob Kunden Nachweise verlangen.
- Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer durchführen und datiert ablegen.
- Grundsatzerklärung, Verhaltenskodex und Beschwerdeverfahren veröffentlichen.
- Lieferantendaten zentral erfassen, inklusive Selbstauskünften, Zertifikaten und CO2-Daten.
- Dokumentation so führen, dass sie bei einer BAFA-Kontrolle innerhalb weniger Tage vorgelegt werden kann.
Wie das BAFA kontrolliert und welche Unterlagen es anfordert, erklärt der Beitrag BAFA und Lieferkettengesetz.
Häufige Fragen
Wurde das Lieferkettengesetz abgeschafft?
Nein. Das LkSG bleibt in Kraft, bis Deutschland die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD in nationales Recht umsetzt. Entfallen ist die Berichtspflicht, und Bußgelder sind auf schwere Verstöße beschränkt.
Ab wie vielen Mitarbeitenden gilt das LkSG?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Kleinere Unternehmen sind nur mittelbar betroffen, wenn große Kunden Nachweise von ihnen verlangen.
Muss ich 2026 noch einen LkSG-Bericht beim BAFA einreichen?
Nein. Das BAFA hat die Prüfung und Entgegennahme der Berichte im November 2025 eingestellt. Die Dokumentationspflicht im Unternehmen bleibt jedoch bestehen.
Welche Rolle spielt die CO2-Bilanz beim Lieferkettengesetz?
Das LkSG verlangt keine CO2-Bilanz. Umweltbezogene Pflichten betreffen vor allem Quecksilber, persistente organische Schadstoffe und gefährliche Abfälle. Große Kunden fragen CO2-Daten trotzdem mit ab, weil sie diese für CSRD und CBAM brauchen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte wurden zum angegebenen Stand recherchiert und werden regelmäßig geprüft.