BAFA und Lieferkettengesetz: So kontrolliert die Behörde 2026
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die Aufsichtsbehörde für das Lieferkettengesetz. Dieser Beitrag erklärt, was das BAFA prüft, was es nicht mehr prüft und wie du dich vorbereitest.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist die zuständige Behörde für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Viele Unternehmen kennen das BAFA von Energieförderungen oder Exportkontrollen. Seit 2023 ist es auch die Stelle, die prüft, ob Unternehmen ihre Lieferketten im Griff haben.
Aufgaben des BAFA beim Lieferkettengesetz
Das BAFA hat beim LkSG drei Rollen:
- Kontrolle: Es prüft, ob verpflichtete Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllen. Das geschieht risikobasiert, auf Hinweise hin oder anlassbezogen.
- Durchsetzung: Es kann Maßnahmen anordnen, Zwangsgelder festsetzen und bei schweren Verstößen Bußgelder verhängen.
- Unterstützung: Es veröffentlicht Handreichungen, zum Beispiel zur Risikoanalyse, zur Angemessenheit und zum Beschwerdeverfahren. Diese Dokumente sind der Maßstab, an dem sich Unternehmen orientieren sollten.
Zusätzlich betreibt das BAFA das Beschwerdeverfahren, über das Betroffene aus dem In- und Ausland Verstöße melden können. Diese Beschwerden lösen regelmäßig Prüfungen aus.
Was sich 2025 und 2026 geändert hat
Im November 2025 hat das BAFA die Prüfung und Entgegennahme von Unternehmensberichten eingestellt. Der Hintergrund ist die geplante rückwirkende Streichung der Berichtspflicht durch die Bundesregierung. Gleichzeitig wurde angekündigt, Bußgelder nur noch bei besonders gravierenden Verstößen zu verhängen.
Die Kontrolle der Sorgfaltspflichten selbst läuft weiter. In den Jahren 2023 bis 2025 hat das BAFA nach eigenen Angaben mehr als tausend Kontrollen durchgeführt, meist in Form von schriftlichen Auskunftsersuchen. Branchen mit hohem Risiko wie Textil, Automobil, Chemie und Lebensmittel standen im Fokus.
Welche Unterlagen das BAFA anfordert
Ein typisches Auskunftsersuchen des BAFA fragt nach konkreten Dokumenten. In der Praxis sind das:
- Die aktuelle Risikoanalyse mit Methodik, Datum und Ergebnis, inklusive Priorisierung der Risiken.
- Die Grundsatzerklärung und der Nachweis, dass sie veröffentlicht und an Zulieferer kommuniziert wurde.
- Beschreibung des Risikomanagements, Zuständigkeiten und Berichtswege an die Geschäftsleitung.
- Nachweise zu Präventionsmaßnahmen, etwa Schulungsunterlagen, Lieferantenverträge, Auditberichte.
- Beschreibung des Beschwerdeverfahrens und eine Übersicht eingegangener Beschwerden.
- Bei konkreten Hinweisen: Nachweise zu Abhilfemaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.
Wer diese Unterlagen in einem zentralen System pflegt, antwortet in Tagen. Wer sie aus E-Mails und Excel-Dateien zusammensuchen muss, braucht Wochen.
BAFA-Kontrolle vorbereiten: Vorgehen in der Praxis
Zuständigkeit klären. Eine Person im Unternehmen verantwortet die Dokumentation und ist Ansprechpartner für das BAFA. In größeren Unternehmen ist das der Menschenrechtsbeauftragte, im Mittelstand oft die Leitung Einkauf oder Compliance.
Lieferanten strukturiert erfassen. Jeder Zulieferer wird mit Land, Branche, Einkaufsvolumen und Risikoeinstufung geführt. Selbstauskünfte, Zertifikate und Auditergebnisse hängen am Lieferanten.
Datierte Versionen aufbewahren. Das BAFA fragt nach dem Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine Risikoanalyse ohne Datum oder ohne Versionshistorie ist schwer zu verteidigen.
Umweltpflichten nicht vergessen. Das LkSG enthält auch umweltbezogene Pflichten, unter anderem aus dem Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen und dem Basler Übereinkommen zu gefährlichen Abfällen.
BAFA und CO2: Zwei getrennte Themen, eine Datenbasis
Das BAFA verlangt beim LkSG keine CO2-Bilanz. Die Behörde spielt beim Thema Klima trotzdem eine Rolle, weil sie Förderprogramme für Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Unternehmen verwaltet. Viele dieser Programme setzen eine Energie- oder CO2-Bilanz voraus.
Gleichzeitig werden Lieferantendaten für mehrere Regelwerke gebraucht: für das LkSG, für die CSRD-Berichterstattung und für den CO2-Grenzausgleich CBAM. Unternehmen, die Lieferanten, Risiken und Emissionen in einem System führen, erfüllen alle drei Anforderungen mit einer Datenbasis. Welche Software das kann, zeigt der Beitrag zur Auswahl von Lieferkettensoftware.
Zukunft: BAFA als Aufsicht für die CSDDD
Mit der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD soll das BAFA auch die Aufsicht über das Nachfolgegesetz übernehmen. Die Richtlinie gilt nach dem Omnibus-I-Paket erst ab Juli 2029 und nur für sehr große Unternehmen. Die Erfahrung aus den LkSG-Kontrollen wird dabei die Prüfpraxis prägen. Wer heute eine saubere Dokumentation aufbaut, hat 2029 keinen Umstellungsaufwand.
Häufige Fragen
Was ist das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Es ist für Außenwirtschaft, Energieförderung, Wirtschaftsförderung und seit 2023 für die Kontrolle des Lieferkettengesetzes zuständig.
Prüft das BAFA noch LkSG-Berichte?
Nein. Seit November 2025 nimmt das BAFA keine Berichte mehr entgegen und prüft keine eingereichten Berichte. Die Berichtsmaske im Portal ist deaktiviert.
Kann das BAFA Bußgelder verhängen?
Ja, aber nur noch bei besonders schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten, etwa bei Kinder- oder Zwangsarbeit in der Lieferkette, die das Unternehmen ignoriert. Formale Mängel führen nicht mehr zu Bußgeldern.
Wie lange habe ich bei einer BAFA-Anfrage Zeit?
Das BAFA setzt in Auskunftsersuchen in der Regel Fristen von mehreren Wochen. Wer seine Dokumentation laufend pflegt, kann innerhalb weniger Tage antworten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte wurden zum angegebenen Stand recherchiert und werden regelmäßig geprüft.